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Liefer- , Zahlungs- und Leihbedingungen


Stand: 01.02.2007

Für den Verkauf und die Lieferung unserer Produkte sind diese Bedingungen Vertragsbestandteil. Bestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene allgemeine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprachen. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen oder Änderungen unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden nicht durch Schweigen oder Lieferung, sondern nur durch schriftliche Bestätigung Vertragsinhalt. Im Zweifel ist eine Änderung unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht gewollt.

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen unserer Kunden werden nur durch schriftliche Bestätigung unserer Geschäftsleitung oder durch Auslieferung der Ware angenommen.

2. Preise
Die Preise ergehen sich aus der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste. Die vereinbarten Preise beinhalten sämtliche Kosten für den grünen Punkt, und sind freibleibend. Änderungen vorbehalten.

3. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unverschuldeter Beeinträchtigung unserer Liefermöglichkeiten sind wir von der Lieferpflicht entbunden, ohne daß eine Schadensersatzpflicht besteht. Als Fälle höherer Gewalt gelten u.a. auch Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen der Rohstoffanlieferung, jede Form des Arbeitskampfes.
Der Kunde kann die Bestellung widerrufen, wenn wir eine angemessen gesetzte Nachfrist nicht einhalten.

4. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht über ...

4.1. Bei Anlieferung durch unsere oder in unserem Auftrag fahrende Fahrzeuge mit der Übergabe am Bestimmungsort.

4.2. Bei Abholung durch den Kunden oder in seinem Auftrag fahrende Fahrzeuge, wenn die Ware unseren Lagerraum, bzw. unsere Laderampe verlassen hat.

Abnahmeverzug
Befindet sich der Kunde in Abnahmeverzug, so können wir nach Setzung einer Nachfrist von längstens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Bei verspäteter Abnahme kann dem Kunden ggfs. ein höherer Tagespreis in Rechnung gestellt werden. Als Schadensersatz können wir ohne Nachweis 5% des entgangenen Nettoumsatzes pauschal berech-nen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

5. Lieferung
Ungeachtet aller Bemühungen , Liefertermine einzuhalten, sind Terminzusagen unverbindlich. Im Falle höherer Gewalt oder Störungen der Fabrikation, der Versendung ader des Transportes
- auch im Falle der Zuziehung von Zulieferanten - verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Der Kunde wird sowohl am Eintritt als auch der voraussichtlichen Dauer der Behinderung unverzüglich verständigt.
Beide Parteien können nun einem einzelnen Auftrag entschädigungslos zurücktreten, wenn sich die Erfüllung länger als einen Monat verzögert.
Werden Termine nicht eingehalten oder ist die Lieferung unmöglich, kann der Kunde Schadensersatzansprüche nur geltend machen, wenn Verzug oder Unmöglichkeit vorliegen und uns oder unseren Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

7. Gewährleistung
Der Kunde hat die Ware sofort nach Empfang in angemessenem Umfang zu überprüfen. Etwaige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung zu rügen. Die Ware ist hin zu einer Nachprüfung sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Rücksendungen können nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Mengenmäßige Beanstandungen sind sofort durch den Auslieferer festzustellen und bescheinigen zu lassen.
Bei berechtigten Beanstandungen kann der Kunde unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche Ersatzlieferung verlangen. Erweist sich eine Ersatzlieferung als unmöglich oder mißlingt sie, wird die Ersatzlieferung treuwidrig verweigert oder angemessen schuldhaft verzögert, hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht, den Preis zu mindern oder ohne weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, vom Vertrag zurückzutreten.
Sind wir nicht Hersteller der gelieferten Ware, können Ansprüche aus Gewährleistung gegen uns nur in dem Umfang erhoben werden, in welchem der Hersteller uns gegenüber haftet.
Für zugesicherte Eigenschaften gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der gelieferten Ware behalten wir uns bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden vor. Die Einstellung einzelner Forderungen sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt diesen Eigentumsvorbehalt nicht. Die Verfügung über die Ware darf nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs erfolgen. Die daraus entstehende Forderung gegen Dritte wird sicherheitshalber an uns abgetreten. Sobald nun uns Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend gemacht werden, hat der Kunde uns gegenüber offenzulegen, an welche Abnehmer die Ware weiter veräußert wird und in welcher höhe Forderungen aus der Weiterveräußerung entstehen.
Bei Weiterverkauf gegen Barzahlung tritt der Erlös unmittelbar an die Stelle der Ware, wobei die Übergabe des Erlöses unverzüglich zu erfolgen hat. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentums-vorbehalt stehenden Waren sind uns sofort zu melden.
Einreden und Einwendungen gegen den uns zustehenden Herausgabeanspruch oder die uns hiernach abgetretenen Forderungen sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, das Warenlager des Kunden selbst ader durch Bevollmächtigte zur Feststellung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu betreten.
Wir verpflichten uns, die bestehende Sicherung nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung um 20% übersteigt.

9. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Kaufpreises (vereinbarten Entgelt zuzügl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer) hat - sofern nichts anderes vereinbart ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug in bar oder durch Überweisung/Bankeinzug zu erfolgen.
Die Annahme von Akzepten und Kundenwechseln behalten wir uns für jeden Einzelfall nur. Wechsel, Schecks und Banklastschriften gelten erst nach ihrer Einlösung und Gutschrift auf unserem Bankkonto als Zahlung. Diskontspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, unweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Es ist ihm nicht gestattet, ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung auszuüben.
Bei Überschreiten des vereinbarten Zahlungszieles tritt ohne weiteres Verzug ein, in diesem Falle sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Hübe von 13% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen und weitere Lieferungen nur auch gegen Barzahlung durchzuführen.
Bei Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern, oder im Falle eines drohenden Konkurses des Kunden, können wir von Liefervertrag zurücktreten oder ein außerordentliches Kündigungsrecht geltend machen, wenn nicht der Käufer binnen nun uns zu bestimmender Frist, Sicherheit leistet.
Der Kunde hat auf Anforderung sämtliche in unserem Eigentum stehenden Gegenstände, einschließlich derjenigen Gegenstände, die uns zur Sicherung unserer Forderungen übereignet wurden, herauszugeben.
Eine in der Hereinnahme von Wechseln etwa liegende Stundung wird hinfällig; der Kunde ist verpflichtet, gegen Rückgabe des Wechseln bar zu zahlen.
Sollte nichts anderes vereinbart sein, sind unsere Rechnungen bei Anlieferung ohne Abzug zahlbar.

10. Abtretungsrecht
Wir sind berechtigt, Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung mit unseren Kunden zustehen, gleichgültig auf welchem Rechtsgrund sie beruhen, an die Café Voigt Gebesee abzutreten.
Café Voigt Gebesee ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
Der Kunde kann in diesem Fall mit befreiender Wirkung
Zahlungen ausschließlich an Café Voigt Gebesee leisten.

11. Leihgegenstände
Die dem Kunden überlassenen Leihgegenstände ( Kühl- und Tiefkühlmöbel, Verkaufsgeräte, Werbemittel u. der gl.j verbleiben auch bei Stellung von Sicherheiten in unserem Eigentum. Der Kunde hat die Leihgegenstände nach zweckbestimmtem Gebrauch unverzüglich an uns in gereinigtem Zustand herauszugeben. Einreden gegen unseren Herausgabeanspruch, z.B. Zurückbehaltungsrechte sind für Kaufleute ausgeschlossen.

11.1 Leihvereinbarungen
Mit Unterzeichnung eines Leihscheines werden unsere Leihbedingungen anerkannt. Der Vertragspartner verpflichtet sich nur Produkte des Leihgebers aus dieser Vitrine zu verkaufen.
Die Leihe erfolgt unter Einhaltung der Geschäftsbedigungen der hier als Leihgeber benannten Vertragspartners. Die hyg. Bestimmungen sind vom Leihnehmer einzuhalten und zu vertreten.
Der Vertragspartner verpflichtet sich jegliche Änderung des Gegenstandes dem Leihgeber mit zu teilen. Dies heißt jegliche
Verschlechterung, Beschädigung, der totale Untergang, Diebstahl usw. Der Leihnehmer ist verpflichtet den Leihgegenstand in dem Zustand zurück zu geben ,in dem er ihn seinerzeit übernommen
hat. Etwaige Veränderungen und Verschlechterungen oder den totalen Untergang hat der Leihnehmer zu vertreten.
Dies heißt er hat den Gegenstand in seiner Geschäftsversicherung mit anzugeben und gegebenfalls für Ersatz zu sorgen.

Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und hat eine unbestimmte Dauer, die nur vom Leihgeber im Rahmen der Geschäftsbedingungen gelöst werden kann.

11.2 Nutzungsrechte
Es ist nur erlaut Bilden von Karten usw. zu nutzen wenn eine ausdrückliche Genehmigung von Cafe Voigt vorliegt !

12. Nichtigkeitsklausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen uns und unserem Kunden unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt; die übrigen Bestimmungen sind vielmehr unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes auszulegen, der mit der unwirksamen bzw. anfechtbaren Bestimmung verfolgt wurde.

13. Erfüllungsart, Gerichtsstand
Erfüllungsart für alle Zahlungen ist Erfurt.
Im Verhältnis zu Vollkaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Erfurt. Im übrigen gilt dies für Ansprüche, die gegen einen Kunden geltend gemacht werden, der nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsart zum Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung unserer Ansprüche nicht bekannt ist. Die Beziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; dies gilt für alle vertraglichen, außervertraglichen und nichtvertraglichen Ansprüche, soweit zwingendes nationales oder internationales Recht nicht entgegensteht.

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